Beitragsordnung

Mitgliedsbeiträge der SG Blau-Weiß Schneidhain 1930/1970 e. V. , gültig ab 01.01.2018

   - Jedes Mitglied, ob aktiv oder passiv, ob Kind oder Erwachsener, zahlt einen

     SG Mitgliedsgrundbeitrag von 50,00 EUR im Jahr

   - Nimmt ein Mitglied aktiv am Geschehen einer Abteilung teil, so werden zusätzlich zum

     SG Mitgliedsgrundbeitrag folgende Abteilungsbeiträge jährlich erhoben:

       SOMA  50 €   ( nur Grundbeitrag )

       Kinderturnen / Eltern-Kind-Turnen 40 €

       Judo 50 €

       Mach mit - Bleib fit 40 €

       Fechten* 200 € (seit dem 01.01.2019)

       Pilates* 100 €

       Leichtathletik* 60 € (keine Ermäßigung ab Februar 2020)

       Rücken-Power 40 €

      Gesund und Fit 40 €

       Le Parkour* 80 €

      Fitness-Boxen* 140 € (Betrifft nur das Montagstraining!)

       Total Body Complete * 130 €

       Line Dance*                           für Mitglieder 35 € sonst 65 €

       Zumba*                                  für Mitglieder 40 € sonst 80 € für 10 Mal 60 Minuten.

       Yoga*                                      für Mitglieder 40 € sonst 80 € für 10 Mal 90 Minuten.

 
 
 
Die mit  * gekennzeichneten Beiträge sind von der Ermässigung ausgeschlossen.
 
Mitgliedsbeiträge und Gebühren werden im Sepa Lastschriftverfahren eingezogen. Das Mitglied hat sich hierzu bei Eintritt zu verpflichten, ein Sepa Lastschriftmandat zu erteilen sowie für eine ausreichenden Deckung des bezogenen Kontos zu sorgen.
  • Kurse werden immer, unabhängig der Anwesenheit, komplett berechnet.
  • Weitere neue Angebote, die zukünftig eingerichtet werden, werden bei Entstehung analog eingeordnet. Dies erfolgt per Vorstandsbeschluss.
  • Tritt ein Mitglied innerhalb eines laufenden Mitgliedjahres in den Verein ein, so wird der Beitrag nur anteilig bis zum Ende des laufenden Mitgliedjahres erhoben.
  • Das Mitgliedsjahr beginnt am 01.01. und endet am 31.12. des Kalenderjahres.
  • Mitgliedsbeiträge sind Jahresbeiträge. Die Beiträge werden zu Beginn des Mitgliedsjahres fällig.
  • Eine Rückerstattung für bereits geleistete Beiträge bei Kündigung der Mitgliedschaft im laufenden Mitgliedsjahr ist ausgeschlossen.
  • Die Beiträge aller Abteilungen werden über die Hauptkasse des Vereins gebucht und zentral per Bankeinzug eingezogen.
  • Ermäßigungen sind gemäß folgender Regelung vorgesehen (bei mit * gekennzeichneten Abteilungen ist eine Ermäßigung nicht möglich):
    • Nimmt ein Mitglied am Geschehen einer zweiten Abteilung teil, wird hier nur 50 % des Abteilungsbeitrags erhoben.
    • Nimmt ein Mitglied an einer dritten, vierten oder n-ten Abteilung teil, wird hier nur 5 € je weiterer Abteilung erhoben.
    • Wird ein zweiter Familienangehöriger (im gemeinsamen Haustand) Mitglied der SG, wird hier 100 % des SG Mitgliedsgrundbeitrags erhoben
    • Nimmt ein zweites Familienmitglied am Geschehen einer Abteilung teil, wird hier nur 50 % des Abteilungsbeitrags erhoben.
    • Nimmt ein zweites Familienmitglied am Geschehen einer zweiten, dritten oder n-ten Abteilung teil, wird hier nur 5 € je weiterer Abteilung erhoben.
    • Wird ein dritter, vierter oder n-ter Familienangehöriger Mitglied der SG, wird hier SG Mitgliedsgrundbetrag erhoben. Zusätzlich fallen je Abteilung 5 € an.
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  • Mitglieder, die ihren Bundeswehr oder Ersatzdienst leisten oder finanzielle Schwierigkeiten haben, können auf Antrag eine Beitragsreduzierung oder -befreiung erhalten. Der Antrag ist an den jeweiligen Abteilungsleiter in schriftlicher Form zu richten. Über den Antrag entscheidet der Vorstand.

Für den Vorstand, Schneidhain den 01.01.2019

 

Ergänzende Datenschutzerklärung zum Aufnahmeantrag der SG BW Schneidhain

 

Ich willige ein, dass der SG Blau/Weiß Schneidhain e.V. als verantwortliche Stelle die in der Beitrittserklärung erhobenen personenbezogenen Daten (z.B. Name, Vorname, Geburtsdatum, Adresse, E-Mail-Adresse, Telefonnummern und Bankverbindung) ausschließlich zu den in der Satzung aufgeführten Zwecken und Aufgaben, insbesondere der Mitgliederverwaltung, des Beitragseinzugs und der Übermittlung von Vereinsinformationen durch den Verein, erhebt, verarbeitet und nutzt.

Eine Übermittlung von Teilen dieser Daten an die jeweiligen Sportfachverbände und den Landessportbund Hessen (LSBH) findet nur im Rahmen der in der Satzung der Fachverbände bzw. des LSBH festgelegten Zwecke statt. Diese Datenübermittlungen sind notwendig zum Zwecke der Organisation eines Spiel- bzw. Wettkampfbetriebs und zum Zwecke der Einwerbung von öffentlichen Fördermitteln.

Eine Datenübermittlung an Dritte, außerhalb der Fachverbände und des LSBH, sowie eine anderweitige Datennutzung, z.B. Datenverkauf für Werbezwecke, findet nicht statt. Bei Beendigung der Mitgliedschaft werden die personenbezogenen Daten gelöscht, soweit sie nicht entsprechend der steuerrechtlichen Vorgaben aufbewahrt werden müssen.

Jedes Mitglied hat im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes das Recht auf Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten Daten, deren Empfängern sowie den Zweck der Speicherung, Berichtigung seiner Daten im Falle der Unrichtigkeit und Löschung oder Sperrung seiner Daten.

 

Mit dem Download und der nachfolgenden Unterschrift des Antragsformulars zum Beitritt des Vereins, erkläre Ich mich mit den ergänzenden Angaben zum Datenschutz und den Angaben auf dem Antragsformular einverstanden.